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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Miss GmbH (schiebetore-discount.com)


1. Allgemeines

Unsere Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- Montage- und Zahlungsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstige Rechtsgeschäfte, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen sind.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers/Bestellers erkennen wir nicht an.
Aufträge, Abreden, Zusicherungen usw. einschließlich der durch unsere Mitarbeiter bedürfen zur Gültigkeit unsere schriftliche Bestätigung. Die Schriftform kann mündlich nicht ausgeschlossen werden.
Dem Besteller ausgehändigte Zeichnungen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen dürfen von diesem weder zum Nachbau benutzt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind lediglich für den vorliegenden Auftrag um den Betrieb der gelieferten Anlage bestimmt. An den Unterlagen steht uns das Urheberrecht zu. Erfolgen Lieferungen und Zeichnungen oder sonstige Angaben des Käufers und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, stellt der Käufer uns von sämtlichen Ansprüchen frei.


2. Preise

Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk bzw. Lager zuzüglich Fracht und Verpackung und inklusiv Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich gültigen Höhe. Bei zwischenzeitlicher Veränderung der heutigen Materialpreise, Löhne und sonstiger Gestehungskosten behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor. Die Preise gelten in €, wenn nicht ausdrücklich eine andere Währung vereinbart und bestätigt wurde.


3. Lieferung, Lieferfristen, Liefertermine

Für den Umfang der Lieferung wie für alle Einzelheiten des Auftrages ist allein unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Alle zeitlich vor dieser Bestellungsannahme liegenden schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen werden durch die Auftragsbestätigung überholt und ausgeräumt. Angaben von Vertretern oder mündliche Zusagen bedürfen in jedem Falle zur Gültigkeit unsere schriftliche Bestätigung. Im Übrigen sind Auftragsrücknahmen, Warenrücknahme und Umtausch ausgeschlossen. Im Fall von Kulanzrücknahmen sind wir berechtigt, von der Gutschrift einen angemessenen, von uns zu bestimmenden Abschlag für Wertverlust und Handlungskosten vorzunehmen. Dieser beläuft sich in der Regel auf 10% des Auftragswerkes.
Der Liefertermin ist unverbindlich. Ein Verzug durch uns liegt erst dann vor, wenn ein Liefertermin vorsätzlich oder grob fahrlässig um mehr als 2 Monate überschritten wird.
Im Fall des Verzugs ist der Käufer berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Die Lieferzeit beginnt, sobald sämtliche Einzelheiten der Ausführung klargestellt sind. Sie wird von uns möglichst eingehalten, ist jedoch nur als ungefähr zu betrachten. Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung wird nicht geleistet.
Streiks, Aussperrungen, Betriebs- und Transportstörungen bei uns oder einem unserer Vorlieferanten verlängern stets die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Ebenso verlängert sich die Lieferzeit bei nachträglichen Änderungen in der Bestellung. Teillieferungen können erfolgen. Höhere Gewalt entbindet uns von jeder Vertragsverpflichtung.


4. Vermessung

Grenzpunkte bzw. die Eckdaten des Zaunverlaufes müssen vor Arbeitsantritt gekennzeichnet sein.
Das einzufriedende Grundstück ist vom Auftraggeber amtlich vermessen zu lassen. Die Grenzsteine sind uns freigelegt zu zeigen, die Verantwortung für die richtige Platzierung der Einfriedung bzw. für die richtige Erstellung nach dem amtlichen Vermessungsgrundlagen liegt allein bei unseren Bestellern und kann von uns in keinem Fall übernommen werden, insbesondere weder bei Überschreitung oder bei Überschreitung der katasteramtlichen Grundstücksgrenzen.
Die Gesamtmeterzahl muss immer durch 2,5 Meter teilbar sein, bei z.B. 10,5 Meter werden 12,5 Meter berechnet auch wenn nur 10,5 Meter montiert wurden.
Bei Schrägen wo die Matten einseitig gekürzt werden müssen wird die längere Seite gemessen um die Gesamtlänge zu errechnen. werden also 40 Matten verbaut, wird 100 Meter berechnet auch wenn beim Aufmaß evtl. nur 98 Meter ermittelt werden. Grundsätzlich ist die verbrauchte Mattenanzahl mal 2,5 zu nehmen, das ergibt die Gesamt zu berechnende Länge.
Versorgungs- bzw. Stromleitungen im Bereich des Tors -und Zaunverlaufes müssen gekennzeichnet sein.


5. Versand, Lieferung

Wir bestimmen Versandweg und -mittel sowie Spediteur und Frachtführer, soweit schriftlich nicht etwas Abweichendes vereinbart worden ist.
Das Material wird in der Regel unverpackt und nicht gegen Rost geschützt geliefert. Bei verpackt geliefertem Material übernimmt der Käufer die Verpflichtung des Auspackens und der Entsorgung der Verpackung auf seine Kosten. Die Anlieferung erfolgt frei Bordsteinkante. Das Material ist sofort auf Vollzähligkeit und offensichtliche Transportschäden zu prüfen. Im Fall, dass das Material unvollständig ist oder einen Transportschaden aufweist, ist dies schriftlich vom Fahrer und Empfänger auf dem Lieferschein/Frachtschein zu vermerken und innerhalb 24 Stunden, bei verdeckten Schäden innerhalb 48 Stunden nach Lieferung bei uns per Email zu melden. Eine spätere Reklamation ist ausgeschlossen.
Bei Anlieferung ist seitens des Käufers für die Abladung zu sorgen.


6. Mängelrüge und Gewährleistung

Der Käufer hat den Liefergegenstand nach Eingang unverzüglich mit der ihm unter den gegebenen Umständen zumutbaren Gründlichkeit zu prüfen. Die hierbei festgestellten Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen.
Bei berechtigter und unverzüglicher Mängelrüge nehmen wir mangelhafte Ware zurück und liefern an ihrer Stelle neue Ware; wir sind auch berechtigt, stattdessen unter angemessener Wahrung der Interessen des Käufers, den Minderwert zu ersetzen oder nachzubessern. Das Recht des Käufers, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, verjährt nach Ablauf eines Monats nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch den Verkäufer, generell nach 6 Monaten ab Ablieferung.


7. Zahlungsbedingungen

Sind keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen, sind unsere Lieferungen und Leistungen wie folgt zu bezahlen:
Material: Zahlbar in Bar sofort nach Erhalt der Ware. Bei Versand zahlbar im Voraus auf eines unserer Konten.
Montage: Zahlbar in Bar sofort nach Abnahme.


8. Urheberrecht

Jeder von uns schriftlich niedergelegte Text, insbesondere auch Auszüge aus unseren Angeboten sowie Skizzen und Zeichnungen dürfen nicht vervielfältigt werden. Bei etwaigen Verstößen behalten wir uns die Geltendmachung von Ansprüchen bzw. die Vergütung unseres Zeit- und Arbeitsaufwandes sowie etwaigen Schadens ausdrücklich vor.


9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager.
Sollte sich ein Teil dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen als unwirksam oder nichtig erweisen so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile nicht berührt. Soweit es rechtlich möglich und zulässig ist, ist in einem solchen Fall die unwirksame oder nichtige Bestimmung so zu ergänzen oder abzuändern, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Sicherungszweck erreicht wird.

 

Disclaimer (Haftungsauschluss)

 

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch das Setzen eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von den verlinkten Seiten

 

Trotz sorgfältiger Überprüfung übernehmen wir keine Haftung aufgrund Inhaltlicher Fehler

 

E-Mail kontakt:

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Zentrale:

02392/2970

 

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